40 Jahre SLV NRW

Zurück zu: Artikel

Der Beratungsdienst der SLV NRW

PDF öffnen
Martina Reiske
Martina Reiske
Harald Willert
Harald Willert
Hans Dieter Hummes
Hans Dieter Hummes

Die Aufgaben von Schulleiterinnen und Schulleitern sind in den letzten Jahren sehr viel umfangreicher und komplexer geworden. Dokumentationspflichten, Beratungsbedarfe, terminliche und inhaltliche Anforderungen seitens der Schulaufsicht, Anforderungen durch den Schulträger, Vorgaben des MSB sowie die täglichen Herausforderungen bestimmen den Alltag von Schulleitungen aller Schulformen. Gleichzeitig fehlt bei gestiegenen Anforderungen genügend Leitungszeit.
Immer wieder tauchen beim Beratungsdienst der SLV NRW umfangreiche Fragestellungen auf, die nicht eindeutig zu beantworten sind. Oft geraten Schulleitungskolleginnen und -kollegen in Situationen, in denen sie sich in der Ausübung ihres Amtes behindert sehen und/oder sich verunsichert fühlen.

Auf diesem Hintergrund ist der Beratungsdienst, den der Vorstand der Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen (SLV NRW) für die Mitglieder eingerichtet hat, immer wichtiger geworden. Unsere Mitglieder können in der Beratung Anfragen stellen oder Fälle schildern, die mit der Funktion Schulleitung in Verbindung stehen. Das Ziel unseres Beratungsdienstes ist es, unsere Mitglieder in ihrer Schulleitungsfunktion zu unterstützen und zu stärken.
Die Anfragen können per E-Mail, über einen Link auf der Homepage oder über ein Formular gestellt werden.
Die BeraterInnen nehmen schnellstmöglich Kontakt auf und beraten die Angelegenheiten in der Regel gemeinsam mit den Ratsuchenden.

Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt! Manchmal ist es notwendig, weitere Expertise, in einigen Fällen Fachanwälte einzubeziehen.
Für Anfragen, die eine besondere juristische Expertise erfordern, nutzen wir die Kompetenzen ausgewählter Anwälte. Die Kosten für eine Erstberatung werden von der die SLV NRW getragen.
Der Beratungsdienst der SLV NRW wird in unterschiedlichen Bereichen genutzt:

  • Innerschulische Konflikte
  • Konflikte mit der Schulaufsicht und den Schulträgern
  • Unsicherheit in Bezug auf rechtliche Vorgaben
  • uvm.

Es gibt Anfragen, die sehr bedeutsam und richtungsweisend sein können. Diese Anfragen nutzen wir im Sinne einer abstrakten Problematik anonymisiert für Besprechungen im Ministerium. Die Ergebnisse und Konsequenzen dieses Austausches verfolgen wir nachhaltig weiter.
Aus rechtlichen Gründen können alle Beratungen ausschließlich für Mitglieder der SLV NRW angeboten werden. Erstberatungen für Nicht-Mitglieder sind in Ausnahmefällen möglich.

Aus der Beratungsarbeit hat sich für die SLV NRW in den letzten Jahren eine wichtige Zielsetzung und Arbeit herauskristallisiert, die nun intensiv weiterverfolgt wird:
Durch verschiedene Beratungsanfragen von unseren Mitgliedern sind Fortbildungsbedarfe von Schulleiterinnen und Schulleitern deutlich geworden, die durch die amtlichen Fortbildungsangebote der Bezirksregierungen nur bedingt abgedeckt werden.