Individueller Beratungsdienst und Fortbildungsangebot „Schulverwaltung und Schulrecht“
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Individueller Beratungsdienst
Der individuelle Beratungsdienst für Schulleitungsmitglieder entwickelte sich im Zusammenhang mit Überlegungen, den Mitgliedern der SLV NRW e.V. einen effektiven berufsbezogenen Service zu bieten, anknüpfend an einzelne, sich aber häufende Anfragen nach niedrigschwelliger kollegialer Beratung in schul- und dienstrechtlichen Angelegenheiten. Meine z.Zt. ältesten Notizen gehen auf das Jahr 2006 zurück.
Viele Alltagsprobleme lassen sich eher im Austausch mit anderen, auch externen Schulleitungsmitgliedern, besprechen und ggf. lösen als durch Beiziehung von Fachjuristen ohne Bezug zum Schulalltag.
Übrigens: Die Möglichkeit eines hierarchiefreien kollegialen Austauschs zu bieten ist ein Gründungs- und Existenzgrund für die Schulleitungsvereinigung NRW.
Das Spektrum der Anfragen und Probleme reicht von einfachen Alltagsfragen vom Typ
- „Wo steht das?“ (z.B. Rauchverbot bei Schulveranstaltungen, Ausnahmen vom Alkoholverbot, nicht zustimmungspflichtige Abordnung – aber auch schulrelevante Vorschriften, die nicht in der BASS stehen)
bis hin zu individuell problematischen, ja tragischen Fällen:
- „Wie komme ich aus dem Job raus“
– Alter, Krankheit, Burnout, Schwerbehinderung, … - „mangelnde Unterstützung durch die Schulaufsicht“
– Konflikte mit renitenten Lehrkräften und Eltern, „Weiche Welle“ bei Ordnungsmaßnahmen … - „ich werde von der Schulaufsicht gemobbt“
– In mehreren Fällen führten die Anfragen zur Vermittlung anwaltlichen bzw. ärztlichen Beistands.
Ein „ganz heißes“ Thema war um das Jahr 2015 herum die Frage
- „Wo bleibe ich … bei Schulauflösungen?“
– Hier ging es um rechtsgleiche und vor allem funktionsgleiche Unterbringung. Wer jahre- bis jahrzehntelang kreativ und effektiv eine Schule geleitet hat, ist als Abteilungsleiter oder gar Lehrerin oder Lehrer (unter Beibehaltung der materiellen Rechte aus dem Leitungsamt) nicht unbedingt richtig eingesetzt und empfindet diese „dienstliche Verwendung“ als Demütigung. Die Anfragen häuften sich so sehr, dass mehrfach sog. Werkstattgespräche zu dieser Thematik angeboten werden mussten, die stets ausgebucht waren. Auch hier wurde in mehreren Fällen externer Beistand vermittelt.
Ganz gelegentlich musste die Beratung auch darin bestehen, den Ratsuchenden vorsichtig zu vermitteln, dass sie auf dem Pfade des Holzes wandelten. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Beratungsdienst eher mit den Problemen und Gravamina des Berufes befasst ist, als mit den Highlights und Erfolgen, schon gar bei der in der Praxis oft rollenunklaren multiplen Sandwich-Position des Schulleitungsamtes. Es dürfte sich allerdings um eine nicht vernachlässigbare Größenordnung handeln, wie die aktuellen Nachrichten aus der Bildungslandschaft zeigen.
Fortbildungsangebot „Schulverwaltung und Schulrecht“
Immer deutlicher zeigte sich im Zuge der individuellen Beratungen ein dringendes und allgemeines Bedürfnis nach schul- und dienstrechtlichen Grundlagenkenntnissen – und in manchen Bereichen durchaus auch nach Detailkenntnissen. Die dienstlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen könnte man eher als Alibiveranstaltungen nach dem „Tropfen-auf-den-heißen-Stein-Prinzip“ bezeichnen – wie es einer meiner akademischen Lehrer schon Ende der 1960-er Jahre bemerkte und wie es von den Fortbildungsteilnehmern regelmäßig bestätigt wurde. Dabei geht der Informationsbedarf deutlich auch über das Schulrecht im engeren Sinne hinaus: Erziehungsrecht im BGB, Kinder- u. Elternrechte, Stellung der Schule im BGB, im SGB, im Verwaltungsverfahrensgesetz NRW, im Infektionsschutzgesetz usw.: „Ich hatte gerade so einen Fall, hätte ich den § xy gestern schon gekannt, hätte ich viel lockerer und sicherer argumentieren können.“ – O-Ton aus dem Teilnehmerkreis einer Veranstaltung.
So wurde 2012 zunächst mit einem Angebot „Schul- und Dienstrecht in NRW“ ein Versuch gestartet, der gut angenommen wurde. Es war allerdings schnell klar, dass man noch viel tiefer ansetzen und Grundlegendes zu Themen und Begriffen des Büro- und Verwaltungswesens vermitteln muss, nachdem eine Teilnehmerin in der Kaffeepause gestand: „Ich hab‘ am Schuljahresende immer die Akten vom letzten Schuljahr weggeschmissen“ – sicher eine fähige Pädagogin, die dieserhalb wegen Vakanz der Leitungsstelle per Handauflegung mit der Wahrnehmung der Leitungsaufgaben betraut worden war. Das führte schon 2013 zu dem Angebot „Basics der Schulverwaltung“, bei dem es um Begriffsklärungen wie Verwaltungsakt, Leistungs- und Eingriffsverwaltung, Aufsicht, Haushaltsführung usw. aber auch handfest materielle Alltagsfragen wie Arbeitsplatzgestaltung, Zeitmanagement, Büroausstattung, Aktenführung u.v.m. ging.
Abgerundet wurde die Fortbildungsreihe Anfang 2015 durch das Modul „Fallbesprechungen“, in dem Rechts- und Verwaltungsfälle aus Praxis und Literatur, auch eigene Beispiele aus dem Teilnehmerkreis auf den erworbenen Grundlagen besprochen und der „Stoff“ ggf. erweitert wurde.
Um nicht missverstanden zu werden: Es geht nicht darum, Schulleiterinnen und Schulleiter zu Rechts- und Verwaltungsexperten zu machen. Aber Schulrecht im allerweitesten Sinne, Dienstrecht und Verwaltungshandeln nehmen einen großen Teil der Arbeitszeit und Arbeitskraft in Anspruch und sind eher nicht vergnügungsteuerpflichtig. Es geht also mehr darum, sich diesen „Verwaltungskram“ nicht nur schnell, sondern auch kompetent „vom Halse zu schaffen“.
Daher mein Leitsatz: Schulleitungen müssen all dies wissen und können, um Überblick zu behalten, dürfen es aber nicht regelmäßig höchstpersönlich tun müssen, quasi als Sachbearbeiter des Schulträgers oder der Schulaufsicht.
Immer im Blick zu behalten ist dabei, dass Rechts- und Verwaltungskompetenz im Interesse der Kernaufgaben von Schule – Unterricht und Erziehung – wahrzunehmen sind. Deshalb geht es nicht zuletzt darum, fachsprachliches Rüstzeug zu vermitteln, um Schulleitungen – und schließlich auch Lehrerinnen und Lehrer – in die Lage zu versetzen, pädagogisch sinnvolle Entscheidungen auch auf diesem Verständnisniveau zu begründen und zu kommunizieren – kaufen kann man in jeder Sprache, verkaufen nur in der Sprache des Kunden.
H.D. Hummes
