40 Jahre SLV NRW

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Kooperation auf nationaler Ebene

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Die DAPF (Deutsche Akademie für Pädagogische Führung) und die SLV NRW

Die Gründung dieser Dortmunder „Akademie“ für Führungskräfte im Bildungsbereich im Jahr 2005 war geplant vom Zentrum für Weiterbildung (Dr. Teichert) und dem Institut für Schulentwicklungsforschung (Prof. Rolff).

Die SLV NRW war eingeladen mit der Anfrage, ob bei der Schulleitungsfortbildung eine Kooperation zwischen SLV und der Universität Dortmund entstehen könne.

Aus der ersten Kontaktsitzung mit Prof. Rolff berichteten Burkhard Mielke (Vorsitzender der SLV) und Erika Risse (Stellvertreterin) über bisher angedachte Studieninhalte, Weiterbildungs- und Fortbildungsangebote.

Überlegungen zu inhaltlichen Bausteinen/Modulen:

  1. Ein Weiterbildungsstudiengang (berufsbegleitend), 4 Sem. Zum „Master of Arts – Evaluation für Schule und Weiterbildung“ – für Schulleitungsmitglieder und Schulaufsicht, u.a. als mögliche Vorbereitung für Schulinspektoren
  2. In Verbindung mit dem Projekt „Selbstständige Schule“ sollte ein Angebot zur Qualifikation von Schulleitungen als Dienstvorgesetzte unterbreitet werden
  3. Orientierungskurse für Menschen, die Schulleitungsaufgaben anstreben, waren angedacht
  4. Kursangebote (auch 1-tägige Schnupperkurse) zu unterschiedlichen Leitungs-Bereichen
    • Qualitätsmanagement
    • Evaluation
    • Personalmanagement
    • Gesundheitsmanagement

    Diese Kurse könnten in unterschiedlicher Form angeboten werden.
    Zum Bereich Personalmanagement z. B. zu Themen wie „Dienstvorgesetzter“, „Alltag im Management“, „Personalauswahl“, „Personalbeurteilung“.
    Zum Bereich Qualitätsmanagement/Evaluation z. B. für Gruppen eines Kollegiums (1 Tag mit Schulleitung, anschließend 3 Tage mit z. B. Kollegiumsmitgliedern, die zu einer schulinternen Expertengruppe zur Evaluation ausgebildet werden könnten).

Diesen letzten Teil (Notwendigkeit von Evaluation) würde Prof. Rolff auch auf unserem Bildungstag (18.04.05) in einem Workshop vorstellen.

Erika Risse berichtet, dass die Uni Dortmund einen Online-Fragebogen entwickeln und mit unseren Mitgliedern starten wolle zum Bedarf an Fortbildung für Schulleitungen. Außerdem würde bei Kooperation die Akademie gemeinsam mit unserem Namen firmieren.

Nach der Vorstellung des Projekts ergeben sich in der Debatte keine entgegenstehenden Aspekte. Der Vorstand begrüßt die Entstehung einer Zusammenarbeit. Erika Risse wird Prof. Rolff über den Beschluss unterrichten und am 14.02. in Dortmund an einer weiteren Informationsveranstaltung teilnehmen. Die SLV gehörte seither dem Akademierat an, der jährlich einmal im Plenum tagte und die alle zwei Jahre seitens der DAPF ausgerichteten Kongresse vorbereitete.

In der Folgezeit gab es im Eröffnungsteil jedes der durchgeführten Kongresse der DAPF eine kurze Rede der/des jeweiligen Vorsitzenden der SLV NRW sowie die Durchführung von Workshops seitens einiger Mitglieder unseres Vorstands im Tagungsverlauf. Teilnehmende Mitglieder der SLV NRW erhielten reduzierte Eintrittsgebühren. Namhafte Wissenschaftler wie auch erfolgreiche SchulleiterInnen trugen in den folgenden Jahren dazu bei, einen lebendigen Austausch zwischen Forschung, Ausbildung und der Praxis von Pädagogischer Leitung und Führung herzustellen und Netzwerke zu knüpfen. Auch die laufenden Ausbildungs- und Weiterbildungskurse und die Thementage der DAPF zu relevanten Fragen und Entwicklungen für Führungskräfte im Bildungsbereich stellten schon kurz nach dem Start unverzichtbare Elemente einer professionell begleiteten Leitungstätigkeit dar.

Für die SLV NRW wurde diese Kooperation ein Forum, in welchem wir Bedarfe formulieren und einbringen konnten, geeignete Referenten fanden, immer wieder vieles lernen konnten, und auch eingeladen und gefragt waren unsere Expertise einzubringen. Es braucht eine solche Akademie für die Suche nach guten Wegen und Lösungen und für die Öffnung der Bildungseinrichtungen in die Zukunft.

Der wohl spannendste Austausch fand mit Schulleitungen und Professoren in einer gemeinsamen Tagung in der Universität von Shanghai statt, die von der TU Dortmund arrangiert und mit den dortigen Verantwortlichen ausgerichtet wurde. Der Blick über den Tellerrand über die hiesigen Lösungsideen für die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen des Bildungsbereichs hinaus bleibt enorm wichtig für unsere Anschlussfähigkeit in Europa und weltweit sowie für unsere eigene Orientierung und Ausrichtung.


DGBV – Deutsche Gesellschaft für Bildungsverwaltung

Die DGBV befasst sich mit Fragen der Bildungssteuerung in Deutschland.
Mitglied wurden wir als Verband, angeregt durch begeisterte Berichte unseres Vorstandsmitglieds Hans Hummes über die Jahrestagungen dieses bundesweit agierenden Verbandes und die dort gegebenen hervorragenden Möglichkeiten des Austausches und der Vernetzung für einzelne Akteure wie auch für Organisationen des Bildungswesens. Seither nahmen wir an vielen Tagungen teil. Hier trifft man auf Personen der Bildungsverwaltung, also auch Schulaufsicht, Mitglieder kommunaler Schulträger, von Kammern und Berufsverbänden der Beruflichen Bildung, Vertretungen aus Bildungspolitik und Bildungsforschung und solche mit bildungspraktischer Steuerungsverantwortung. (Siehe auch Homepage der DGBV).
Besonders zentral ist für die DGBV die Ausrichtung auf die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Von daher zielte die Jahrestagung von 2016 in München mit ihrem die aktuellen Entwicklungen aufgreifenden Titel

„Migration und Integration:
Chancen und Herausforderungen für Bildung und Bildungsverwaltung“

auf einen enorm gewachsenen Orientierungs- und Wissensbedarf.

Von besonderem Interesse für uns waren und sind die Stellung, Aufgabenbeschreibung und Rollendefinition von Schulleitung im System, die systemischen Rahmenbedingungen für die Arbeit von Schulleitung und Schulaufsicht., Fragen der systematischen Innnovation, der Gewährleistung der Bildungsansprüche und der Chancengleichheit, auch z.B. Fragen der Vergleichbarkeit von privatem Schulwesen und dessen Finanzierung, Ausbreitung, Wirksamkeit im Hinblick auf Zukunftstauglichkeit und demokratische Ausrichtung unserer Gesellschaft.

Der Wissenschaftler Ulrich Heinemann formuliert die strukturelle Konfliktlage zwischen Schulaufsicht und selbstverantwortlicher werdender Schule so:

[…] Hinzu kommt die beobachtbare Tendenz der Schulleitungen, die Schulaufsicht verstärkt als 'BackOffice' für die operative Abarbeitung von Einzelfällen zu nutzen. Schulaufsichtsbeamte kommen also aus der Detailsteuerung von Schulen kaum heraus und in die eigentlich geforderte systemische Betreuung und Beratung nicht hinein, selbst wenn sie es wollten.

Es dient auf der anderen Seite nicht der optimalen Abstimmung und behindert die reibungslose Arbeitsteilung von Administration und Schulen, dass in den meisten Bundesländern der bildungspolitische Auftrag zur systemischen Beratung sowie zur partnerschaftlichen Kommunikation einerseits und die gesetzliche Bestimmung von Allzuständigkeit, Detailsteuerung und hoheitlicher Anweisung ziemlich unverbunden nebeneinander stehen.

Dieser Tatbestand belastet nicht nur fühlbar das Verhältnis von Schulaufsicht und teilautonomen Schulen, es nimmt den Akteuren der Schulaufsicht in ihrem täglichen Handeln viel von der Sicherheit ihrer Routinen.

Ulrich Heinemann, Jahrestagung 2017, Hamburg

Jedes Mal gibt es für die Ausrichtung unserer Verbandsarbeit wichtige Hinweise und Ideen.

Am 8.11.24 wird in Düsseldorf eine Tagung der DGBV stattfinden mit dem spannenden Thema

„Von guter Schulentwicklung zu guter Systementwicklung – Steuerung zwischen Einzelfall und System“.

Hier könnte man fündig werden bei der Standortbestimmung für die eigene Schule und, mit Blick auf das „Geflecht unterschiedlicher institutioneller Akteure“ und die Angebote und Interventionen von Fortbildung bis datengestütztem Controlling und Qualitätsentwicklung auch für die Schulen des Landes Nordrhein-Westfalens und bundesweit. (dgbv.de 20.9.24)

Die diesjährige online-Forenreihe steht unter dem Motto

„Kohärenz und Professionalität der institutionellen Akteure in der Bildungssteuerung“.

Auch hiervon ausgehend kann man sich wichtige Impulse für die eigene Schule und die Selbstverortung als Schulleitung in diesem System versprechen.


Schulleitungsvereinigung NRW trifft Deutschen Städtetag

Es begann im November 2007 in Aachen auf dem Kongress „Bildung in der Stadt“ des Deutschen Städtetages, zu dem Vertreter der Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen eingeladen waren. Die Auswertung der Tagung und der „Aachener Erklärung“ des Deutschen Städtetages ergab eine weitgehende Übereinstimmung mit den Positionen unseres Verbandes. Unser Interesse war geweckt und führte zu einem Treffen des SLV NRW-Vorstandes mit Wolfgang Rombey, dem Vorsitzenden des Schulausschusses des Deutschen Städtetages, am 22.08.2008 in Aachen. Ziel des Gespräches war es, Möglichkeiten der Kooperation auszuloten.

Rombey erläuterte die Situation der Städte und Gemeinden, deren Willen zur Umsetzung der Ziele der Aachener Erklärung durch die Politik der Landesregierung verhindert werde. Die Kulturhoheit der Länder erweise sich unter diesem Aspekt als hinderlich, da Bildung inzwischen der einzige Bereich ist, in dem politische Profilierung der Bundesländer möglich ist.


Im Gegensatz hierzu stellten wir gemeinsam fest, dass die schulpolitische Erstarrung nicht die Interessen der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Deshalb betonen wir, dass Ausgangspunkt aller zukünftigen Entwicklungen im Bildungsbereich das Wohl der Schüler sein muss. Dieses Ziel kann nur verwirklicht werden, wenn den Kommunen größere Handlungs- und Gestaltungsspielräume zugestanden werden um in ihrer Verantwortung standort- und bedürfnisbezogene, regionale Bildungslandschaften aufzubauen. Also weg vom Konkurrenzdenken, hin zu regionalen Bildungsmodellen. Dies verlangt von den Schulleitungen als wichtigen Partnern innerhalb dieser kommunalen Bildungslandschaften ein Umdenken. Schulleitung trägt dann nicht nur die Verantwortung für die eigene Schule oder Schulform, sondern auch für das gesamte Bildungsgefüge einer Kommune. Konkret bedeutet dies, dass Schulleitungen aller Schulformen konstruktiv im Interesse aller Kinder einer Region kooperieren müssen. Die Schulleitungsvereinigung NRW ist für eine solche Entwicklung der genuine Partner des Städtetages, da sie in ihrer Arbeit als schulformübergreifende Organisation schon die Voraussetzungen für gemeinsames Handeln bietet. Rombey bezeichnete diese Art der Zusammenarbeit in der SLV NRW als „titanisch“ im Vergleich zu den anderen, nur Partikularinteressen vertretenden Verbänden.


Die SLV NRW sieht in ihrer Position als schulformübergreifender Berufsverband z.Zt. die einzige Möglichkeit für Schulleitungen dazu beizutragen unsere Bildungslandschaft weiter zu entwickeln, sowie durch die Überwindung der Stagnation die zunehmende soziale Segregation und Spaltung der Gesellschaft zu überwinden.


No Blame Approach - Fairaend

Fairaend ist ein Beratungs- und Ausbildungsangebot, von Heike Blum und Detlef Beck gegründet, seit 25 Jahren in Köln angesiedelt, mit den Schwerpunkten lösungsorientiertes Konfliktmanagement, Mediation, Supervision, konstruktive Konfliktarbeit.

Für den Umgang mit den seit Jahren zunehmenden Fällen von Mobbing in Schulen entwickelten sie mit einem Arbeitskreis aus PsychologInnen und PädagogInnen einen schulpraktisch geeigneten Ansatz zur Bearbeitung von Mobbingsituationen ohne Schuldzuweisungen und Sanktionen. Die besondere Herausforderung dieses Ansatzes liegt darin, dass trotz schwerwiegender Mobbing-Fälle und damit verbundener Probleme für einzelne und die Institution auf Schuldzuweisungen und Sanktionen verzichtet wird.

Zentral sind in diesem Ansatz die Kommunikation mit dem Grundsatz gleichberechtigender Teilnahme Betroffener, Akteure und möglicher HelferInnen, angeleitet durch kompetent handelnde Erwachsene.

Für die Perspektive der Leitung von Schulen und die Dissemination des Ansatzes in eine möglichst große Breite des Bildungswesens nahmen als Mitglieder des Projektbeirats über zwei Jahre lang Dr. Burkhard Mielke und Margret Rössler aus dem Vorstand der SLV NRW teil. Auf unserer Herbsttagung zum Thema Schulgesundheit in Witten stellten die Autorinnen Beck/Blume des Buches „No Blame Approach als Handlungskonzept bei Mobbing unter SchülerInnen. Eine Einführung für Schulleitungen“ diesen Ansatz einer breiteren Gruppe von Schulleitungen aller Schulformen vor und warben für die Einführung heilender und konfliktlösender Ansätze in der Schulpraxis.

Wesentlich für diesen Ansatz und seinen Erfolg ist der Verzicht auf die herkömmliche Opfer-Täter-Dichotomie. Er steht damit außerhalb der Handlungslogik der Ordnungsverfahren der öffentlichen Schulen, verzichtet auf Sanktionen zugunsten der Stärkung konfliktlösender Handlungsmuster.

Der „No Blame Approach“ ist ein seit Anfang 2000 in Deutschland erfolgreich angewandter Interventionsweg, um Mobbing unter SchülerInnen - unabhängig von Schulform und Altersstufe - innerhalb kurzer Zeit zu beenden. Die hohe Wirksamkeit des Vorgehens liegt darin begründet, dass die am Mobbing beteiligten Schüler und Schülerinnen in einen Gruppenprozess einbezogen werden, der darauf zielt, die Mobbing-Handlungen zu beenden. Auf Schuldzuweisungen und Bestrafung gegenüber den AkteurInnen wird verzichtet. Vielmehr werden sie als "HelferexpertInnen" angesprochen und so aktiv in den Lösungsprozess eingebunden.

www.no-blame-approach.de

Auf das Ende kommt es an: „fairaend ….für einen guten Umgang mit Konflikten“

Die Trainings-Angebote thematisieren folgende Schritte:

  • Mobbing erkennen (Definition, Handlungen, Signale)
  • Vorstellung der „Drei Schritte des No Blame Approach“
  • Training: Gespräch mit Mobbing-Betroffenem
  • Training: Gesprächsführung mit der Unterstützungsgruppe
  • Wie weiter nach der Intervention?

Die Fortbildung für Schulleitungen enthält genaue Einblicke in die methodischen Schritte des Vorgehens und Hilfen zur frühzeitigen Erkennung von Mobbing, sowohl auf der Ebene der Schülerschaft wie auch innerhalb des Kollegiums. Entsprechend richtet sich die Fortbildung auch an SchulpsychologInnen und für Beratung zuständige Kolleginnen und Kollegen. Entscheidend ist ja für die einzelne Schule, dass die Implementierung des Ansatzes in die erzieherische Arbeit der Schule insgesamt gelingt.

Für Schulleitungen ebenso wichtig dürfte es sein, Mobbing im Kollegium aufzuspüren und einer sinnvollen Bearbeitung zuzuführen. Auf Nachforschungen nach „Wer“, „Was“, „Warum“ wird nach diesem Ansatz ebenso verzichtet wie auf die Suche nach Schuldigen. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Lösungen, mit denen Mobbing sofort und nachhaltig gestoppt werden soll. Niemand wird sanktioniert, sondern möglichst für eine konstruktive Beteiligung an Lösungswegen zu gewinnen versucht.

Fortbildungsangebot:

„Shared Resonsibility Approach – Mobbing im Kollegium“.

  • Definition und Indizien für Mobbing
  • Mobbing-Intervention und praktische Übungen
  • Training von Gesprächsführung und Haltung im Rahmen der Interventionen

Umfangreiche und detaillierte Informationen zum No Blame Approach finden sich auf der Homepage: www.no-blame-approach.de


DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und SLV-NRW

Fortbildungen, Tagungen und Kongresse und eine Branchenregel für Schule

Seit Jahren profitiert die Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen (SLV NRW e.V.) vom aktiven Engagement des DGUV für Sicherheit und Prävention, Fürsorge und gesunde Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Bildungseinrichtungen, besonders auch in den Schulen.
Dies trifft auf die besondere Verantwortung der Schulleiterinnen und Schulleiter für Sicherheit und Gesundheit aller in Schule tätigen Menschen. Zwar sind für den äußeren Schulbereich öffentlicher Schulen überwiegend Kommunen und Landkreise verantwortlich, für private Schulen der jeweilige Schulträger, doch sorgen landesrechtliche Regelungen dafür, dass die Verantwortung und Zuständigkeit für schulische Präventions- Aufgaben üblicherweise der Schulleiterin und dem Schulleiter übertragen wird.
Damit obliegen den Schulleitungen umfassende Aufgaben, von der Gestaltung der Arbeitsbedingungen der in Schule Beschäftigten über die Unterweisung und Information zu Sicherheitsmaßnahmen, die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbeauftragten, Regelungen des Mutterschutzes und Gefährdungsbeurteilungen u.a. zu bevorstehenden und zu genehmigenden Klassenfahrten und Exkursionen.

Hilfreich waren die kostenfreien Fortbildungsangebote des DGUV speziell für Schulleitungsmitglieder und mit Sicherheit und Prävention Beauftragten in Schule.

Hilfreich sind auch finanzielle und konzeptionelle Unterstützungen seitens des DGUV auf unseren Herbsttagungen für Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen, z.B. durch Finanzierung der ReferentInnen, mehrfach auch mit Lehrbeauftragten der Leuphana Universität Lüneburg, die mit gesundheitsrelevanten oder sicherheitsbezogenen Themen notwendiges Fachwissen bereitstellten, und zwar in moderationstechnisch ausgezeichneter Weise. Ergänzt wurde dieser Support durch Fachbeiträge auf den Kongressen der Dortmunder Akademie für Pädagogische Führungskräfte (DAPF), die regelmäßig sehr viele Schulleitungen aus NRW und ganz Deutschland erreichten und nach wie vor erreichen.

Dies alles und ganz besonders die erstmalige Erarbeitung einer Regelung für die „Branche Schule“ ist maßgeblich Herrn Dr. Heinz Hundeloh zu verdanken, bis zu seinem Ruhestand vor wenigen Jahren zuständig für den Bereich Bildungseinrichtungen der GUV in NRW und auch bundesweit. Sein Engagement für eine integrierte Gesundheits- und Qualitätsentwicklung an Schulen, für schulisches Gesundheitsmanagement und Sicherheits- und Gesundheitsförderung im Schulsport mündete 2019 in die Entwicklung einer DGUV-Regel (102 – 601) für die „Branche Schule“. In dem von Dr. Hundeloh geleiteten mehrjährigen Arbeitskreis zur Entwicklung dieser Branchenregelung wurde die Perspektive von Schulleitung durch das Vorstandsmitglied der SLV NRW Margret Rössler vertreten.

Bahnbrechend an der Branchenregel für Schule ist, dass durch Einbeziehung der Perspektive von Schulleitung auch deren spezifische Aufgaben und Belange formuliert werden. So bezieht die Branchenregel "Schule" die Schulleiter*innen ausdrücklich ein bei den Formulierungen zur Mitwirkung und Mitgestaltung als Arbeitsnehmerrecht; sie fordert aber auch Rollenklarheit und Handlungskompetenzen für die Führungsaufgaben und die an sie delegierten Aufgaben des Sachkostenträgers und des Schulhoheitsträgers, was Sicherheit, Prävention und Fürsorge angeht. Diese durch die SLV NRW – Mitwirkung eingebrachten Aspekte berücksichtigen die zwiespältige Stellung der Schulleiter*innen im System zwischen Vorgesetzteneigenschaften und Weisungsabhängigkeit; diese bundesweit geltenden Regelungen wurden seitens der KMK (Kultusministerkonferenz) nicht zurückgewiesen.

Margret Rössler


ASD – Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands

Bereits seit den 90er-Jahren ist die Schulleitungsvereinigung NRW Mitglied im ASD und war über längere Zeiten auch im Vorstand vertreten.

Wie die SLV NRW setzt sich der ASD für die beruflichen Interessen von Schulleitungsmitgliedern in Deutschland ein. Er ist die Dachorganisation von Schulleitungs-Landesverbänden, in denen Mitglieder aller Schulformen vertreten sind. Die Funktionsträger/innen des Verbandes und die ASD-Beauftragten der Landesverbände engagieren sich ehrenamtlich, unabhängig, überparteilich und überkonfessionell. Sie tagen in der Regel zweimal jährlich. Aus den Landesverbänden werden in der Praxis Themen in den bundesweiten Austausch gegeben und bei Bedarf vom Vorstand aufgearbeitet und politisch adressiert. Die Ergebnisse werden dann den Landesverbänden zur Weiterbearbeitung und Umsetzung zur Verfügung gestellt.

Die Aufgabe des ASD besteht immer wiederkehrend darin, die unterschiedlichen Rahmenbedingungen aus 16 Bundesländern und die sich daraus ergebenden Interessenlagen zu identifizieren und abzugleichen. Aus den gemeinsamen Bedarfen ergeben sich in einem stetigen Prozess die kurzfristigen und längerfristigen Zielsetzungen und daraus die Arbeitsschwerpunkte für den Vorstand und die Mitglieder.

Hier ein kurzer Überblick über die aktuellen und zurückliegenden Arbeitsschwerpunkte des ASD:

Über viele Jahre stand die Forderung im Raum, Schulleiterin/Schulleiter als eigenes Berufsbild anzuerkennen. Dieser Statuswechsel ist inzwischen in der Mehrzahl der Bundesländer akzeptiert, jedoch ist dies in die notwendige Änderung der Gesetzeslage bisher kaum eingeflossen. Rechtlich bleiben Schulleitungspersonen auch weiterhin Lehrerinnen und Lehrer. Es ist nicht überraschen, dass das Thema „Berufsbild Schulleitung“ beim ASD und in den Landesverbänden ein Dauerthema ist.

Eng verknüpft damit ist die Frage nach der Leitungszeit. Es macht schließlich einen Unterschied, ob von Verwaltungsstunden, Entlastungsstunden und Anrechnungsstunden oder von Leitungszeit für Schulleitungen die Rede ist. Neben dem Einsatz für die angemessene Terminologie rückt in diesem Zusammenhang der Aspekt der Quantität von Leitungszeit in den Vordergrund. Der ASD kommt zu der Erkenntnis, dass der Umfang an Leitungszeit in den Bundesländern sehr unterschiedlich angesetzt wird; in den einzelnen Bundesländern werden die Schultypen durchaus unterschiedlich bedacht. Für den ASD ist dies ein wiederkehrendes Dauerthema.

Für den ASD ist in diesem Zusammenhang die Frage nach einer geregelten Arbeitszeit in den Fokus gerückt. Mit Bezug auf das Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung fordert der ASD die Einführung einer eigenen Arbeitszeitverordnung für Schulleitungspersonal und generell eine angemessene Besoldung für Schulleitende. Das ist eine legitime Forderung, die auf der Bundesebene keinen Widerhall findet, auch nicht finden wird. Die Besoldung und die Strukturierung der Lehrer- und Leiterlaufbahnen sind zwischen den Bundesländern derart unterschiedlich, dass eine bundesweite Angleichung utopisch erscheint. Zudem geht es ums Geld…

In den Mittelpunkt gerückt ist den letzten Jahren die Forderung nach der Dienstvorgesetzten-funktion für Schulleiterinnen und Schulleiter, verbunden mit dem Anspruch auf die Einrichtung einer eigenen Personalvertretung für Schulleitungspersonal. Damit stoßen die Landesverbände regelmäßig auf taube Ohren. Dass die Frage der Budget- und Personalverantwortung und der Ruf nach entsprechenden strukturellen, personellen und sächlichen Rahmenbedingungen für Schulleitung auf Landes- und Bundesebene weitestgehend ungehört bleibt, ist beim Stand der bundesweiten Bildungssituation nicht verwunderlich.

Die Sicherstellung eigener Aus- und Weiterbildung ist eine essenzielle Forderung des ASD zur Stärkung der Schulleitung. In dieser Frage kann der Bundesverband einen nicht zu unterschätzenden Erfolg verzeichnen. Die KMK hat Mitte 2024 ein Rahmenkonzept für die Gestaltung von Schulleiterbildung und -fortbildung vorgelegt. Dies ist auch die Folge vieler Gespräche, die der Vorstand mit Bildungspolitikern und Vertretern der KMK geführt hat.

Eine Besonderheit verbindet die SLV NRW mit dem ASD. Unser Verband vertritt den ASD federführend bei den internationalen Kontakten. Die Zusammenarbeit mit ESHA, dem europäischen Schulleitungsverband, liegt beim Vorstand in NRW. Von hier aus werden Initiativen gestartet, Kooperationen gepflegt und das Tagesgeschäft auf europäischer Ebene betrieben.